Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von FeierBär
Stand: August 2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen
FeierBär
Inhaber: Jan Bär
Saalweg 22
07747 Jena
Telefon: 0152 / 52010278
E-Mail: info@feierbaer.de
– nachfolgend „FeierBär“ –
und seinen Kunden über die Vermietung von Veranstaltungsequipment sowie damit zusammenhängende Leistungen.
Zum Mietsortiment gehören insbesondere Fotoboxen einschließlich Zubehör, Lautsprecher und Partyboxen einschließlich Mikrofonen, Bierzeltgarnituren sowie weiteres Veranstaltungsequipment.
Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, soweit in einzelnen Bestimmungen nichts anderes geregelt ist.
Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot, in der Auftragsbestätigung oder sonstige ausdrücklich getroffene Einzelvereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Angebot und Vertragsschluss
Die Darstellung von Mietartikeln, Paketen, Leistungen und Preisen auf der Internetseite oder in Werbematerialien von FeierBär stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Der Kunde kann telefonisch, per E-Mail, über das Kontaktformular oder über andere von FeierBär angebotene Kommunikationswege eine Anfrage stellen.
Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande, wenn FeierBär die Buchung ausdrücklich bestätigt oder beide Parteien auf andere Weise eine verbindliche Vereinbarung über die wesentlichen Vertragsbestandteile treffen.
Art und Umfang der geschuldeten Leistungen, Mietgegenstände, Mietzeit, Preise sowie gegebenenfalls Lieferung, Aufbau, Abbau oder Abholung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
3. Mietzeit
Die Mietgegenstände werden ausschließlich für den vereinbarten Zeitraum überlassen.
Die konkrete Mietdauer sowie Abhol-, Liefer-, Rückgabe- und gegebenenfalls Abbauzeiten werden bei der Buchung vereinbart.
Bei einer Wochenendvermietung ergeben sich Beginn und Ende der Mietzeit aus der jeweiligen Auftragsbestätigung.
Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur nach vorheriger Zustimmung von FeierBär zulässig.
4. Preise und Zahlung
Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.
Zusätzliche Leistungen wie Lieferung, Abholung, Auf- oder Abbau werden berechnet, soweit dies vereinbart wurde.
Der Rechnungsbetrag ist zu dem in der Rechnung oder Auftragsbestätigung genannten Zeitpunkt fällig.
Ist keine besondere Zahlungsfrist vereinbart, ist der Rechnungsbetrag spätestens bei Übergabe der Mietgegenstände zu zahlen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
5. Kaution
FeierBär kann für einzelne Mietgegenstände eine angemessene Kaution verlangen, sofern dies vor Vertragsschluss mit dem Kunden vereinbart wurde.
Nach vollständiger und ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietgegenstände wird die Kaution zurückgezahlt.
Sind bei Rückgabe Schäden erkennbar, fehlen Gegenstände oder Zubehörteile oder ist zur Feststellung eines möglichen Schadens eine technische Prüfung erforderlich, darf FeierBär die Kaution für eine angemessene Prüfungsdauer ganz oder teilweise zurückbehalten.
Nach Abschluss der Prüfung wird ein nicht zur Sicherung berechtigter Ansprüche benötigter Betrag unverzüglich zurückgezahlt.
Die Höhe der Kaution begrenzt einen gegebenenfalls bestehenden Schadensersatzanspruch von FeierBär nicht.
6. Selbstabholung
Bei vereinbarter Selbstabholung erhält der Kunde die Mietgegenstände zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Übergabeort.
Der Kunde hat für ein geeignetes Transportmittel sowie eine ausreichende Sicherung der Mietgegenstände während des Transports zu sorgen.
Elektronische Geräte sind insbesondere vor Feuchtigkeit, starken Erschütterungen, Umkippen und sonstigen schädlichen Einwirkungen zu schützen.
Der Kunde soll erkennbare Beschädigungen oder fehlende Zubehörteile bei der Übergabe unverzüglich mitteilen.
7. Lieferung und Abholung durch FeierBär
Wurde eine Lieferung vereinbart, erfolgt diese zur vereinbarten Adresse bzw. zum vereinbarten Veranstaltungsort.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Veranstaltungsort zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich ist und die Mietgegenstände mit angemessenem Aufwand angeliefert und gegebenenfalls wieder abgeholt werden können.
Besondere örtliche Gegebenheiten, die die Lieferung oder Abholung erheblich erschweren können, sind FeierBär möglichst bereits bei der Buchung mitzuteilen.
Hierzu zählen insbesondere ungewöhnlich lange Transportwege, fehlende Zufahrtsmöglichkeiten oder schwer zugängliche Veranstaltungsbereiche.
Zusätzliche kostenpflichtige Leistungen aufgrund solcher Besonderheiten werden nur berechnet, soweit dies vereinbart wurde oder sich ein entsprechender Anspruch aus den gesetzlichen Vorschriften ergibt.
8. Übergabe und Zustand
FeierBär übergibt die Mietgegenstände in einem zum vereinbarten Gebrauch geeigneten Zustand.
Erkennbare Vorschäden können bei Übergabe dokumentiert werden.
Der Kunde ist berechtigt, erkennbare Mängel oder fehlendes Zubehör bei Übergabe mitzuteilen.
Die Dokumentation bereits vorhandener Schäden dient der Abgrenzung zu während der Mietzeit entstandenen Beschädigungen.
9. Allgemeine Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, die Mietgegenstände sorgfältig, sachgerecht und ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden.
Bedienungs-, Sicherheits- und Nutzungshinweise von FeierBär sowie gegebenenfalls des jeweiligen Herstellers sind zu beachten.
Der Kunde hat in angemessenem Umfang dafür Sorge zu tragen, dass auch Personen, denen er die Benutzung der Mietgegenstände gestattet, sachgerecht mit diesen umgehen.
Eigenmächtige Reparaturen, Umbauten, technische Veränderungen oder das Öffnen elektronischer Geräte sind ohne ausdrückliche Zustimmung von FeierBär nicht zulässig.
Die Mietgegenstände dürfen ohne vorherige Zustimmung von FeierBär nicht an Dritte weitervermietet oder dauerhaft an einen anderen als den vereinbarten Veranstaltungsort verbracht werden.
10. Elektronische Geräte
Fotoboxen, Lautsprecher, Partyboxen, Mikrofone und sonstige elektronische Geräte sind vor Regen, Feuchtigkeit, übermäßiger Hitze, Frost, Verschmutzung und sonstigen schädlichen Einwirkungen zu schützen.
Bei einer Nutzung im Außenbereich muss ein für die jeweiligen Geräte geeigneter und ausreichend geschützter Standort vorhanden sein.
Soweit ein Stromanschluss erforderlich ist, hat der Kunde eine geeignete und betriebssichere Stromversorgung bereitzustellen.
Ungeeignete Stromquellen oder vom Kunden eingesetzte elektrische Installationen dürfen nicht verwendet werden, wenn hierdurch die Sicherheit oder Funktionsfähigkeit der Mietgegenstände gefährdet werden kann.
11. Besondere Bedingungen für Fotoboxen
Für die Fotobox ist ein geeigneter, standsicherer und ausreichend großer Aufstellbereich bereitzustellen.
Getränke oder andere Flüssigkeiten dürfen nicht auf der Fotobox oder unmittelbar an deren technischen Komponenten abgestellt werden.
Eine bereits aufgebaute Fotobox darf nur bewegt oder an einem anderen Ort aufgestellt werden, wenn dies mit FeierBär abgestimmt wurde oder die Fotobox ausdrücklich für einen entsprechenden mobilen Betrieb vorgesehen ist.
Bei technischen Störungen gelten insbesondere die Regelungen in § 16 dieser AGB.
Soweit im Zusammenhang mit der Fotobox personenbezogene Daten verarbeitet oder Fotos gespeichert werden, gelten ergänzend die jeweils bereitgestellten Datenschutzinformationen.
12. Partyboxen und Mikrofone
Partyboxen, Lautsprecher und Mikrofone dürfen ausschließlich bestimmungsgemäß genutzt werden.
Die Geräte sind insbesondere vor Stürzen, Flüssigkeiten und sonstigen schädlichen äußeren Einwirkungen zu schützen.
Für die Einhaltung der am Veranstaltungsort geltenden Lärmschutzbestimmungen, Ruhezeiten, behördlichen Vorgaben und sonstigen veranstaltungsbezogenen Vorschriften ist, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, der Kunde verantwortlich.
FeierBär haftet nicht für behördliche Maßnahmen oder Ansprüche Dritter, die ausschließlich auf einer vom Kunden zu vertretenden unzulässigen Nutzung der Geräte beruhen.
13. Bierzeltgarnituren
Bierzeltgarnituren sind standsicher aufzustellen und bestimmungsgemäß zu verwenden.
Tische und Bänke dürfen insbesondere nicht als Leiter, Bühne oder für vergleichbare nicht bestimmungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Bei einer Nutzung im Außenbereich hat der Kunde im Rahmen des Zumutbaren auf eine sichere Aufstellung und den Schutz vor außergewöhnlichen Witterungseinflüssen zu achten.
Normale Gebrauchsspuren durch vertragsgemäße Nutzung stellen keinen vom Kunden zu ersetzenden Schaden dar.
14. Rückgabe
Nach Ende der vereinbarten Mietzeit sind die Mietgegenstände vollständig und einschließlich des überlassenen Zubehörs zurückzugeben bzw. zur vereinbarten Abholung bereitzuhalten.
Die Mietgegenstände sind grundsätzlich in einem Zustand zurückzugeben, der einer üblichen und vertragsgemäßen Nutzung während der Mietzeit entspricht.
Normale Abnutzung und gewöhnliche Gebrauchsspuren werden nicht berechnet.
Ist aufgrund einer außergewöhnlichen Verschmutzung eine Reinigung erforderlich, die deutlich über den bei einer üblichen Nutzung zu erwartenden Reinigungsaufwand hinausgeht, kann FeierBär die dadurch tatsächlich entstehenden angemessenen Mehrkosten verlangen, soweit der Kunde die außergewöhnliche Verschmutzung zu vertreten hat.
15. Verspätete Rückgabe
Kann der Kunde einen Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben oder zur Abholung bereitstellen, hat er FeierBär hierüber unverzüglich zu informieren.
Bei einer verspäteten Rückgabe richten sich die Ansprüche von FeierBär nach den gesetzlichen Vorschriften.
Für die Dauer einer unberechtigten Vorenthaltung kann insbesondere eine Nutzungsentschädigung anfallen.
Weitere nachweisbare Schäden, etwa aufgrund einer dadurch nicht durchführbaren Anschlussvermietung, können im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen zusätzlich geltend gemacht werden.
16. Technische Störungen und Mängel
FeierBär überprüft technische Mietgegenstände vor Übergabe bzw. Auslieferung im zumutbaren Umfang auf ihre Funktionsfähigkeit.
Trotz sorgfältiger Prüfung kann ein technischer Defekt während einer Veranstaltung nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Tritt während der Mietzeit eine technische Störung oder ein anderer Mangel auf, hat der Kunde FeierBär unverzüglich darüber zu informieren.
Soweit dies unter Berücksichtigung der Veranstaltung und der konkreten Umstände zumutbar ist, soll FeierBär Gelegenheit erhalten, den Fehler festzustellen und zu beheben.
Der Kunde hat zumutbare Anweisungen zur Fehlerdiagnose oder Fehlerbehebung zu befolgen, sofern hierfür keine besonderen technischen Kenntnisse erforderlich sind und dadurch keine Gefahr für Personen oder Sachen entsteht.
Soweit tatsächlich verfügbar und zumutbar, kann FeierBär zur Behebung einer Störung ein geeignetes Ersatzgerät bereitstellen. Ein Ersatzgerät muss nicht mit dem ursprünglich gebuchten Modell identisch sein, sofern es für den vereinbarten Zweck im Wesentlichen geeignet ist.
Kann ein Mietgegenstand aufgrund eines Mangels während der Mietzeit vollständig nicht vertragsgemäß genutzt werden, richtet sich eine Befreiung von der Mietzahlung für den betroffenen Zeitraum nach den gesetzlichen Vorschriften.
Ist die Gebrauchstauglichkeit lediglich eingeschränkt, bestimmt sich eine angemessene Minderung ebenfalls nach den gesetzlichen Vorschriften.
Weitergehende Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Maßgeblich ist insbesondere, ob und inwieweit FeierBär für den Mangel bzw. dessen Folgen einzustehen hat.
Unterlässt der Kunde die erforderliche unverzügliche Mitteilung eines während der Mietzeit auftretenden Mangels und konnte FeierBär deshalb keine geeigneten Maßnahmen zur Behebung oder Schadensbegrenzung treffen, bestimmen sich die Auswirkungen auf die Ansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften.
Mängelrechte bestehen nicht wegen Störungen oder Schäden, die ausschließlich durch eine vom Kunden zu vertretende unsachgemäße Verwendung, ungeeignete Stromversorgung, Feuchtigkeit, Sturz, Gewalteinwirkung oder vergleichbare äußere Einflüsse verursacht wurden.
17. Schäden, Verlust und Diebstahl
Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl eines Mietgegenstands sind FeierBär unverzüglich mitzuteilen.
Bei Diebstahl soll der Kunde den Vorfall unverzüglich bei der Polizei anzeigen und FeierBär die für die weitere Bearbeitung erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.
Ob und in welchem Umfang der Kunde für einen Schaden haftet, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
FeierBär prüft Schäden individuell. Berücksichtigt werden insbesondere Art und Umfang des Schadens, Alter und Zustand des Mietgegenstands, Reparaturmöglichkeit, Reparaturkosten, verbleibender Wert sowie sonstige Umstände des Einzelfalls.
Normale Abnutzung und Verschlechterungen, die ausschließlich durch vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, werden dem Kunden nicht als Schaden berechnet.
Bei einem reparierbaren Schaden können die erforderlichen und angemessenen Reparaturkosten sowie gegebenenfalls weitere nachweisbare Schäden geltend gemacht werden, soweit hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden oder Verlust wird nicht automatisch der Neupreis verlangt. Ein möglicher Ersatzanspruch richtet sich nach dem tatsächlich entstandenen Schaden unter Berücksichtigung insbesondere von Alter und Zustand des Gegenstands.
Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
18. Nichtverfügbarkeit oder Absage durch FeierBär
Stellt FeierBär fest, dass eine vereinbarte Leistung voraussichtlich nicht oder nicht vollständig erbracht werden kann, wird der Kunde unverzüglich darüber informiert.
Soweit möglich und zumutbar, kann FeierBär dem Kunden eine geeignete Ersatzleistung oder einen vergleichbaren Mietgegenstand anbieten.
Der Kunde ist nicht verpflichtet, eine Ersatzleistung anzunehmen, die wesentlich von der vereinbarten Leistung abweicht.
Kann FeierBär die geschuldete Leistung endgültig nicht erbringen und wird keine vom Kunden akzeptierte Ersatzleistung erbracht, entfällt die Zahlungspflicht für die nicht erbrachte Leistung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Bereits hierfür geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.
Ist lediglich ein abgrenzbarer Teil der vereinbarten Leistung betroffen, gelten für diesen Teil die gesetzlichen Vorschriften.
Gesetzliche Rücktritts- und sonstige Lösungsrechte des Kunden bleiben unberührt.
Weitergehende Schadensersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Hat FeierBär die Nicht- oder Schlechtleistung zu vertreten, können bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere erforderliche und angemessene Mehrkosten einer anderweitigen Ersatzbeschaffung oder Ersatzanmietung ersatzfähig sein.
Hat FeierBär die Nichtleistung nicht zu vertreten, entstehen weitergehende Schadensersatzansprüche nur, soweit hierfür nach den gesetzlichen Vorschriften die Voraussetzungen vorliegen.
Der Kunde ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, zumutbare Maßnahmen zu treffen, um einen entstehenden Schaden möglichst gering zu halten.
19. Haftung von FeierBär
FeierBär haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von FeierBär, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
FeierBär haftet ebenfalls unbeschränkt bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Gesetzlich zwingende Haftungstatbestände sowie gesetzliche Mängelrechte des Kunden bleiben unberührt.
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von FeierBär.
20. Stornierung durch den Kunden
Eine Stornierung lässt gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- oder Kündigungsrechte des Kunden unberührt.
Besteht kein entsprechendes gesetzliches Recht und möchte der Kunde eine verbindlich gebuchte Leistung dennoch nicht mehr in Anspruch nehmen, kann mit FeierBär eine Vertragsaufhebung vereinbart werden.
FeierBär kann in diesem Fall Ersatz für einen tatsächlich entstandenen Schaden verlangen, soweit hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Bei der Ermittlung eines möglichen Schadens werden insbesondere ersparte Aufwendungen sowie eine mögliche anderweitige Vermietung des reservierten Equipments berücksichtigt.
Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Wurden für eine konkrete Buchung wirksame individuelle Stornierungsbedingungen vereinbart, gehen diese Regelungen vor.
21. Widerrufsrecht für Verbraucher
Soweit dem Kunden bei einem außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, gelten hierfür die gesetzlichen Bestimmungen.
Eine erforderliche Widerrufsbelehrung und ein gegebenenfalls erforderliches Muster-Widerrufsformular werden dem Kunden gesondert zur Verfügung gestellt.
Diese AGB ersetzen eine gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung nicht.
Soweit für einen konkreten Vertrag gesetzlich kein Widerrufsrecht besteht oder eine gesetzliche Ausnahme eingreift, bleiben die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
22. Verantwortung für die Veranstaltung
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist der Kunde für Organisation und Durchführung seiner Veranstaltung selbst verantwortlich.
Hierzu gehören insbesondere erforderliche behördliche Genehmigungen, geeignete Aufstellflächen, eine geeignete Stromversorgung sowie die Einhaltung der für die Veranstaltung geltenden Sicherheits-, Lärm- und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
FeierBär schuldet nur die Leistungen, die im jeweiligen Vertrag ausdrücklich vereinbart wurden.
23. Eigentum an den Mietgegenständen
Die Mietgegenstände bleiben während und nach der Mietzeit Eigentum von FeierBär bzw. des jeweiligen Eigentümers.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Mietgegenstände zu verkaufen, zu verpfänden, sicherungszuübereignen oder anderweitig über das Eigentum daran zu verfügen.
24. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von FeierBär.
25. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, richten sich die Rechtsfolgen nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.
Stand: August 2026

